Unverschuldeter Unfall

Haftpflichtgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – und das beste: Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Für Sie ist das Gutachten kostenfrei.

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ihr Recht als Geschädigter nach unverschuldetem Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen.

Die Kosten für dieses Gutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – es ist also für Sie kostenfrei.

✅ Wichtig: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung drängen, auf ein unabhängiges Gutachten zu verzichten. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl!

Wann haben Sie Anspruch auf ein Haftpflichtgutachten?

Anspruch besteht bei:

  • Unverschuldeter Verkehrsunfall
  • 0% Schuld Ihrerseits
  • Auffahrunfall (Sie als Geschädigter)
  • Parkschaden durch Dritte
  • Vorfahrtsverletzung durch Unfallgegner
⚖️

Bei Teilschuld:

Auch bei Teilschuld (z.B. 20% oder 30%) haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Die Gutachterkosten werden dann anteilig erstattet.

Beispiel: Bei 30% Mitschuld übernimmt die gegnerische Versicherung 70% der Gutachterkosten.

Ihre Vorteile beim Haftpflichtgutachten

Maximale Erstattung bei unverschuldeten Unfällen

Für Sie kostenfrei

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt alle Gutachterkosten.

Unabhängig

Neutrale Bewertung ohne Bindung an Versicherungen – nur Ihre Interessen zählen.

Maximale Erstattung

Vollständige Erfassung aller Schadenpositionen und Nebenkosten.

Schnell vor Ort

Termin innerhalb von 24-48 Stunden – wir kommen zu Ihnen.

Das sagen unsere Kunden

Google Bewertungen

5.0
Logo Kfz Gutachter Remscheid - KFZ Sachverständiger Remscheid für Unfallgutachten und Wertgutachten

" Ich habe beim Kfz-Gutachter in Remscheid ein Schadengutachten nach einem Unfall erstellen lassen. Die Terminvergabe war sehr schnell und der Sachverständige hat alles verständlich erklärt. "


K. A.

Remscheid

" Top Service! Schnell, freundlich und professionell. "


G. K.

Google Bewertung

" War zuerst bei einem anderen Sachverständigenbüro und hatte dort sofort ein ungutes Gefühl, weil die Stoßstange trotz Schaden nicht abgebaut werden sollte. Mein Chef empfahl mir dann das Sachverständigenbüro Schadenscheck zum Glück!! Dort wurde alles gründlich geprüft, Stoßstange abgebaut, super beraten, warmes Büro, Kaffee, einfach professionell. Am Ende stellte sich sogar ein Totalschaden heraus. Beim ersten Gutachter hätte ich vielleicht 2.000 € bekommen und wäre auf dem Rest sitzen geblieben. Absolute Empfehlung! "


Mel G

Google Bewertung

Was können Sie alles geltend machen?

Vollständige Schadensregulierung über die Haftpflicht

💶

Reparaturkosten

Vollständige Erstattung aller Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

📉

Wertminderung

Merkantile Wertminderung durch den Unfallschaden

🚗

Nutzungsausfall

Mietwagenkosten oder pauschaler Nutzungsausfall

📋

Gutachterkosten

Vollständige Erstattung der Sachverständigenkosten

🧾

Nebenkosten

Abschleppkosten, Standgebühren, Entsorgungskosten

⏱️

Kostenpauschale

Pauschale für Ihren zeitlichen Aufwand (25-30 EUR)

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Freie Gutachterwahl

Sie können frei wählen, welchen Sachverständigen Sie beauftragen – die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Neutrale Bewertung

Ein unabhängiger Gutachter arbeitet nur für Sie – nicht für die Versicherung. So wird Ihr Schaden vollständig und objektiv erfasst.

Höhere Erstattung

Erfahrungsgemäß führen unabhängige Gutachten zu höheren Erstattungen, da alle Schadenpositionen vollständig berücksichtigt werden.

Haftpflichtgutachten in Remscheid und Umgebung

Ihr unabhängiger Partner für rechtssichere Schadensregulierung

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Remscheid vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen bei der Schadensregulierung. Wir sind im gesamten Bergischen Land und den umliegenden Regionen tätig, einschließlich Wuppertal, Solingen, Leverkusen und weiteren Städten in NRW.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – und das völlig kostenfrei. Von unserem Standort in Remscheid, Kölner Str. 121, erreichen wir Sie schnell und unkompliziert. Innerhalb von 24 Stunden sind wir bei Ihnen vor Ort, um den Schaden professionell zu dokumentieren.

Unsere Erfahrung in der Region und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Anwaltskanzleien und Werkstätten garantiert Ihnen eine optimale Schadensabwicklung. Wir kennen die Vorgehensweise der regionalen Versicherungen und wissen genau, worauf es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ankommt.

Was kostet ein Haftpflichtgutachten – und wer zahlt?

Als Geschädigter zahlen Sie nichts. Entscheidend ist, dass jede Schadensposition im Gutachten steht.

Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in voller Höhe. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde – und dazu gehört die Feststellung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen. Sie strecken nichts vor, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Wie sich das Honorar berechnet, lesen Sie im Ratgeber KFZ-Gutachten Kosten.

Wichtiger als der Preis ist die Vollständigkeit. Gekürzt wird selten beim Honorar, sondern bei den Schadenspositionen: Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten fallen als Erstes weg, wenn sie nicht belegt sind. Was Ihnen zusteht und wie Sie es durchsetzen, erklären wir unter unverschuldeter Unfall – wer zahlt?, Wertminderung nach Unfall und Anwalt & Gutachter kostenlos.

Welche Positionen bekommen Sie erstattet?

SchadenspositionHaftpflichtschaden
unverschuldet
Kaskoschaden
eigene Versicherung
Reparatur bzw. Wiederbeschaffungswert✓ vollständigabzüglich Selbstbehalt
Merkantile Wertminderung✓ erstattungsfähig✗ in der Regel nicht
Nutzungsausfall oder Mietwagen✓ erstattungsfähig✗ nur mit Zusatzbaustein
Gutachterkosten✓ 100 % gegnerische Haftpflichtje nach Tarif
Anwaltskosten✓ erstattungsfähig✗ selbst zu tragen
Auswirkung auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt✓ keineRückstufung möglich

Unklare Schuldfrage? Dann sichern Sie den Zustand zuerst mit einem Beweissicherungsgutachten, bevor repariert wird. Wir beraten Sie kostenlos.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Haftpflichtgutachten

Was ist ein Haftpflichtgutachten und wann brauche ich es?

Ein Haftpflichtgutachten wird nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erstellt. Es dokumentiert den Fahrzeugschaden rechtssicher und dient als Grundlage für die Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ab einem Schaden von ca. 750 € haben Sie nach der BGH-Rechtsprechung Anspruch auf ein solches Vollgutachten; darunter genügt meist ein Kurzgutachten.

Wer zahlt das Haftpflichtgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Gutachterkosten. Gemäß § 249 BGB (Naturalrestitution) gehören die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen zu den erstattungsfähigen Schäden. Für Sie als Geschädigten entstehen keinerlei Kosten – Sie müssen nichts vorstrecken, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Darf ich meinen eigenen Gutachter beauftragen?

Ja. Als Unfallgeschädigter haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen – lassen Sie sich hier nicht unter Druck setzen. Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt ausschließlich Ihre Interessen und stellt sicher, dass alle Schadenspositionen erfasst werden, auch merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?

Erstattungsfähig sind: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, die Gutachterkosten, Abschlepp- und Standkosten, die Auslagenpauschale sowie die Kosten eines Anwalts. Unser Gutachten weist jede dieser Positionen einzeln aus – genau daran scheitert eine Kürzung durch die Versicherung am häufigsten.

Was passiert bei unklarer Schuldfrage?

Gerade dann ist ein unabhängiges Gutachten entscheidend: Es dokumentiert Schadenbild und Unfallspuren objektiv und kann zur Klärung des Hergangs beitragen. Solange die Haftung ungeklärt ist, empfiehlt sich zusätzlich ein Beweissicherungsgutachten, bevor repariert wird. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei der rechtlichen Durchsetzung.

Wie schnell sollte ich das Gutachten beauftragen – und wie lange dauert es?

Je früher, desto besser: idealerweise direkt nach dem Unfall und bevor Sie reparieren lassen. Einen Vor-Ort-Termin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, die Besichtigung dauert 30 bis 45 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Werktagen digital per E-Mail; anschließend koordinieren wir die Abwicklung mit der Versicherung.

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