Unverschuldeter Unfall
Haftpflichtgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – und das beste: Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Für Sie ist das Gutachten kostenfrei.
Ihre Vorteile beim Haftpflichtgutachten
Maximale Erstattung bei unverschuldeten Unfällen
Für Sie kostenfrei
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt alle Gutachterkosten.
Unabhängig
Neutrale Bewertung ohne Bindung an Versicherungen – nur Ihre Interessen zählen.
Maximale Erstattung
Vollständige Erfassung aller Schadenpositionen und Nebenkosten.
Schnell vor Ort
Termin innerhalb von 24-48 Stunden – wir kommen zu Ihnen.
Das sagen unsere Kunden
Google Bewertungen

" Ich habe beim Kfz-Gutachter in Remscheid ein Schadengutachten nach einem Unfall erstellen lassen. Die Terminvergabe war sehr schnell und der Sachverständige hat alles verständlich erklärt. "
K. A.
Remscheid
" Top Service! Schnell, freundlich und professionell. "
G. K.
Google Bewertung
" War zuerst bei einem anderen Sachverständigenbüro und hatte dort sofort ein ungutes Gefühl, weil die Stoßstange trotz Schaden nicht abgebaut werden sollte. Mein Chef empfahl mir dann das Sachverständigenbüro Schadenscheck zum Glück!! Dort wurde alles gründlich geprüft, Stoßstange abgebaut, super beraten, warmes Büro, Kaffee, einfach professionell. Am Ende stellte sich sogar ein Totalschaden heraus. Beim ersten Gutachter hätte ich vielleicht 2.000 € bekommen und wäre auf dem Rest sitzen geblieben. Absolute Empfehlung! "
Mel G
Google Bewertung
Haftpflichtgutachten in Remscheid und Umgebung
Ihr unabhängiger Partner für rechtssichere Schadensregulierung
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Remscheid vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen bei der Schadensregulierung. Wir sind im gesamten Bergischen Land und den umliegenden Regionen tätig, einschließlich Wuppertal, Solingen, Leverkusen und weiteren Städten in NRW.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – und das völlig kostenfrei. Von unserem Standort in Remscheid, Kölner Str. 121, erreichen wir Sie schnell und unkompliziert. Innerhalb von 24 Stunden sind wir bei Ihnen vor Ort, um den Schaden professionell zu dokumentieren.
Unsere Erfahrung in der Region und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Anwaltskanzleien und Werkstätten garantiert Ihnen eine optimale Schadensabwicklung. Wir kennen die Vorgehensweise der regionalen Versicherungen und wissen genau, worauf es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ankommt.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in voller Höhe. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde – und dazu gehört die Feststellung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen. Sie strecken nichts vor, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Wie sich das Honorar berechnet, lesen Sie im Ratgeber KFZ-Gutachten Kosten.
Wichtiger als der Preis ist die Vollständigkeit. Gekürzt wird selten beim Honorar, sondern bei den Schadenspositionen: Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten fallen als Erstes weg, wenn sie nicht belegt sind. Was Ihnen zusteht und wie Sie es durchsetzen, erklären wir unter unverschuldeter Unfall – wer zahlt?, Wertminderung nach Unfall und Anwalt & Gutachter kostenlos.
Welche Positionen bekommen Sie erstattet?
Unklare Schuldfrage? Dann sichern Sie den Zustand zuerst mit einem Beweissicherungsgutachten, bevor repariert wird. Wir beraten Sie kostenlos.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Haftpflichtgutachten
Was ist ein Haftpflichtgutachten und wann brauche ich es?
Ein Haftpflichtgutachten wird nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erstellt. Es dokumentiert den Fahrzeugschaden rechtssicher und dient als Grundlage für die Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ab einem Schaden von ca. 750 € haben Sie nach der BGH-Rechtsprechung Anspruch auf ein solches Vollgutachten; darunter genügt meist ein Kurzgutachten.
Wer zahlt das Haftpflichtgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Gutachterkosten. Gemäß § 249 BGB (Naturalrestitution) gehören die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen zu den erstattungsfähigen Schäden. Für Sie als Geschädigten entstehen keinerlei Kosten – Sie müssen nichts vorstrecken, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Darf ich meinen eigenen Gutachter beauftragen?
Ja. Als Unfallgeschädigter haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen – lassen Sie sich hier nicht unter Druck setzen. Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt ausschließlich Ihre Interessen und stellt sicher, dass alle Schadenspositionen erfasst werden, auch merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall.
Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?
Erstattungsfähig sind: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, die Gutachterkosten, Abschlepp- und Standkosten, die Auslagenpauschale sowie die Kosten eines Anwalts. Unser Gutachten weist jede dieser Positionen einzeln aus – genau daran scheitert eine Kürzung durch die Versicherung am häufigsten.
Was passiert bei unklarer Schuldfrage?
Gerade dann ist ein unabhängiges Gutachten entscheidend: Es dokumentiert Schadenbild und Unfallspuren objektiv und kann zur Klärung des Hergangs beitragen. Solange die Haftung ungeklärt ist, empfiehlt sich zusätzlich ein Beweissicherungsgutachten, bevor repariert wird. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei der rechtlichen Durchsetzung.
Wie schnell sollte ich das Gutachten beauftragen – und wie lange dauert es?
Je früher, desto besser: idealerweise direkt nach dem Unfall und bevor Sie reparieren lassen. Einen Vor-Ort-Termin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, die Besichtigung dauert 30 bis 45 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Werktagen digital per E-Mail; anschließend koordinieren wir die Abwicklung mit der Versicherung.
Haftpflichtgutachten jetzt kostenfrei beauftragen
Unverschuldeter Unfall? Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – kostenfrei für Sie.
Weiterführende Leistungen & Ratgeber
Die folgenden Einträge ergänzen Ihre aktuelle Frage. Wir verweisen ausschließlich auf eigene, redaktionell geprüfte Leistungen und Ratgeber — keine externen Empfehlungen.