Fahrzeugbewertung
Kfz-Wertgutachten
Ein unabhängiges Wertgutachten verschafft Ihnen Klarheit über den tatsächlichen Marktwert Ihres Fahrzeugs – ob für Verkauf, Versicherung, Erbschaft oder Scheidung.
Warum ein Wertgutachten?
Transparenz und Sicherheit bei jeder Fahrzeugbewertung
Objektive Bewertung
Unabhängige Ermittlung des Fahrzeugwerts nach anerkannten Standards.
Rechtssicher
Anerkannt bei Versicherungen, Behörden und Gerichten.
Verkaufsargument
Stärken Sie Ihre Verhandlungsposition beim Fahrzeugverkauf.
Schnelle Erstellung
Wir kommen zu Ihnen – Termin innerhalb von 24-48 Stunden.
Das sagen unsere Kunden
Google Bewertungen

" Ich habe beim Kfz-Gutachter in Remscheid ein Schadengutachten nach einem Unfall erstellen lassen. Die Terminvergabe war sehr schnell und der Sachverständige hat alles verständlich erklärt. "
K. A.
Remscheid
" Top Service! Schnell, freundlich und professionell. "
G. K.
Google Bewertung
" War zuerst bei einem anderen Sachverständigenbüro und hatte dort sofort ein ungutes Gefühl, weil die Stoßstange trotz Schaden nicht abgebaut werden sollte. Mein Chef empfahl mir dann das Sachverständigenbüro Schadenscheck zum Glück!! Dort wurde alles gründlich geprüft, Stoßstange abgebaut, super beraten, warmes Büro, Kaffee, einfach professionell. Am Ende stellte sich sogar ein Totalschaden heraus. Beim ersten Gutachter hätte ich vielleicht 2.000 € bekommen und wäre auf dem Rest sitzen geblieben. Absolute Empfehlung! "
Mel G
Google Bewertung
Ihr Kfz-Wertgutachter in Remscheid und Umgebung
Professionelle Fahrzeugbewertung im Bergischen Land
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger in Remscheid bieten wir Ihnen professionelle Wertgutachten für alle Fahrzeugtypen und Anlässe. Ob Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, eine rechtssichere Bewertung für eine Erbschaft oder Scheidung benötigen, oder den Wert Ihres Oldtimers ermitteln lassen wollen – wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Im Bergischen Land – von Wuppertal über Solingen bis nach Leverkusen – sind wir Ihr verlässlicher Partner für unabhängige Fahrzeugbewertungen. Unsere Wertgutachten sind bei Versicherungen, Banken, Gerichten und Behörden anerkannt und basieren auf aktuellen Marktdaten sowie anerkannten Bewertungsmethoden.
Wir kommen direkt zu Ihnen – ob nach Hause, zur Arbeit oder an einen anderen Wunschort in Remscheid und ganz NRW. Die Begutachtung erfolgt vor Ort, und Sie erhalten Ihr detailliertes Wertgutachten in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung!
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zum Wertgutachten
Wann benötige ich ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie den tatsächlichen Marktwert Ihres Fahrzeugs objektiv nachweisen müssen. Typische Anlässe sind: Fahrzeugverkauf (bessere Verhandlungsposition), Erbschaft oder Scheidung (rechtssichere Wertermittlung), Versicherungsfälle (Wiederbeschaffungswert oder Restwert), Oldtimer-Bewertung, Finanzierung oder Leasing sowie steuerliche Zwecke. Auch bei Streitigkeiten über den Fahrzeugwert ist ein unabhängiges Gutachten hilfreich.
Wie lange ist ein Wertgutachten gültig?
Die Gültigkeit eines Wertgutachtens hängt vom Verwendungszweck ab. Für Verkaufszwecke ist es in der Regel 3-6 Monate aktuell, da sich Marktwerte ändern können. Bei Oldtimern kann die Gültigkeit länger sein, wenn sich der Zustand nicht verändert. Für rechtliche Zwecke (Erbschaft, Scheidung) wird oft ein Stichtag festgelegt. Bei Versicherungen wird meist ein aktuelles Gutachten verlangt (nicht älter als 3 Monate). Generell gilt: Je aktueller das Gutachten, desto aussagekräftiger ist es. Bei wichtigen Anlässen sollten Sie ein frisches Gutachten erstellen lassen.
Was kostet ein Wertgutachten?
Die Kosten für ein Wertgutachten richten sich nach Fahrzeugtyp, Aufwand und Umfang der Begutachtung. Ein Standard-Wertgutachten für PKW kostet in der Regel zwischen 150 und 300 Euro. Bei Oldtimern oder Liebhaberfahrzeugen kann der Preis aufgrund des höheren Aufwands bei 300-500 Euro liegen. Nutzfahrzeuge werden je nach Größe und Komplexität berechnet. Ein Kurzgutachten ist günstiger (ab 80 Euro), bietet aber weniger Details. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Kosten sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn das Gutachten betrieblich genutzt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Wiederbeschaffungswert?
Der Marktwert (auch Verkehrswert) ist der Preis, den Sie beim freien Verkauf Ihres Fahrzeugs erzielen können – also der realistische Verkaufspreis auf dem aktuellen Markt. Der Wiederbeschaffungswert hingegen ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug in vergleichbarem Zustand zu kaufen. Dieser liegt meist 10-20% höher als der Marktwert, da Händleraufschläge und Gewährleistungen berücksichtigt werden. Bei Versicherungsfällen ist der Wiederbeschaffungswert relevant – er zeigt, was die Wiederbeschaffung kostet. Beim Verkauf orientieren Sie sich am Marktwert.
Wie lange dauert die Erstellung eines Wertgutachtens?
Die Begutachtung vor Ort dauert je nach Fahrzeugtyp 30-60 Minuten. Dabei dokumentieren wir den Zustand, erstellen Fotos und erfassen alle relevanten Daten. Das fertige schriftliche Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden nach der Begutachtung – digital per E-Mail und auf Wunsch auch per Post. Bei dringendem Bedarf (z.B. anstehender Verkauf oder Gerichtstermin) können wir die Erstellung auch beschleunigen. Einen Termin für die Begutachtung erhalten Sie meist schon innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme.
Ist ein Wertgutachten rechtlich bindend?
Ein Wertgutachten von einem zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen hat vor Gericht und bei Behörden hohe Beweiskraft. Es ist zwar nicht automatisch "bindend", wird aber als sachverständige Stellungnahme anerkannt und kann nur durch ein fundiertes Gegengutachten widerlegt werden. Versicherungen, Banken und Gerichte akzeptieren solche Gutachten in der Regel als Wertnachweis. Wichtig ist, dass das Gutachten von einem unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde und alle relevanten Bewertungsfaktoren berücksichtigt. Bei strittigen Fällen kann das Gericht auch einen eigenen Gutachter beauftragen.
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