Unverschuldeter Unfall

Haftpflichtgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – und das beste: Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Für Sie ist das Gutachten kostenfrei.

Ihre Vorteile beim Haftpflichtgutachten

Maximale Erstattung bei unverschuldeten Unfällen

Für Sie kostenfrei

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt alle Gutachterkosten.

Unabhängig

Neutrale Bewertung ohne Bindung an Versicherungen – nur Ihre Interessen zählen.

Maximale Erstattung

Vollständige Erfassung aller Schadenpositionen und Nebenkosten.

Schnell vor Ort

Termin innerhalb von 24-48 Stunden – wir kommen zu Ihnen.

Das sagen unsere Kunden

Google Bewertungen

5.0
Logo Kfz Gutachter Remscheid - KFZ Sachverständiger Remscheid für Unfallgutachten und Wertgutachten

" Ich habe beim Kfz-Gutachter in Remscheid ein Schadengutachten nach einem Unfall erstellen lassen. Die Terminvergabe war sehr schnell und der Sachverständige hat alles verständlich erklärt. "


K. A.

Remscheid

" Top Service! Schnell, freundlich und professionell. "


G. K.

Google Bewertung

" War zuerst bei einem anderen Sachverständigenbüro und hatte dort sofort ein ungutes Gefühl, weil die Stoßstange trotz Schaden nicht abgebaut werden sollte. Mein Chef empfahl mir dann das Sachverständigenbüro Schadenscheck zum Glück!! Dort wurde alles gründlich geprüft, Stoßstange abgebaut, super beraten, warmes Büro, Kaffee, einfach professionell. Am Ende stellte sich sogar ein Totalschaden heraus. Beim ersten Gutachter hätte ich vielleicht 2.000 € bekommen und wäre auf dem Rest sitzen geblieben. Absolute Empfehlung! "


Mel G

Google Bewertung

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ihr Recht als Geschädigter nach unverschuldetem Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen.

Die Kosten für dieses Gutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – es ist also für Sie kostenfrei.

✅ Wichtig: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung drängen, auf ein unabhängiges Gutachten zu verzichten. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl!

Wann haben Sie Anspruch auf ein Haftpflichtgutachten?

Anspruch besteht bei:

  • Unverschuldeter Verkehrsunfall
  • 0% Schuld Ihrerseits
  • Auffahrunfall (Sie als Geschädigter)
  • Parkschaden durch Dritte
  • Vorfahrtsverletzung durch Unfallgegner
⚖️

Bei Teilschuld:

Auch bei Teilschuld (z.B. 20% oder 30%) haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Die Gutachterkosten werden dann anteilig erstattet.

Beispiel: Bei 30% Mitschuld übernimmt die gegnerische Versicherung 70% der Gutachterkosten.

Was können Sie alles geltend machen?

Vollständige Schadensregulierung über die Haftpflicht

💶

Reparaturkosten

Vollständige Erstattung aller Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

📉

Wertminderung

Merkantile Wertminderung durch den Unfallschaden

🚗

Nutzungsausfall

Mietwagenkosten oder pauschaler Nutzungsausfall

📋

Gutachterkosten

Vollständige Erstattung der Sachverständigenkosten

🧾

Nebenkosten

Abschleppkosten, Standgebühren, Entsorgungskosten

⏱️

Kostenpauschale

Pauschale für Ihren zeitlichen Aufwand (25-30 EUR)

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Freie Gutachterwahl

Sie können frei wählen, welchen Sachverständigen Sie beauftragen – die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Neutrale Bewertung

Ein unabhängiger Gutachter arbeitet nur für Sie – nicht für die Versicherung. So wird Ihr Schaden vollständig und objektiv erfasst.

Höhere Erstattung

Erfahrungsgemäß führen unabhängige Gutachten zu höheren Erstattungen, da alle Schadenpositionen vollständig berücksichtigt werden.

Haftpflichtgutachten in Remscheid und Umgebung

Ihr unabhängiger Partner für rechtssichere Schadensregulierung

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Remscheid vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen bei der Schadensregulierung. Wir sind im gesamten Bergischen Land und den umliegenden Regionen tätig, einschließlich Wuppertal, Solingen, Leverkusen und weiteren Städten in NRW.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – und das völlig kostenfrei. Von unserem Standort in Remscheid, Kölner Str. 121, erreichen wir Sie schnell und unkompliziert. Innerhalb von 24 Stunden sind wir bei Ihnen vor Ort, um den Schaden professionell zu dokumentieren.

Unsere Erfahrung in der Region und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Anwaltskanzleien und Werkstätten garantiert Ihnen eine optimale Schadensabwicklung. Wir kennen die Vorgehensweise der regionalen Versicherungen und wissen genau, worauf es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ankommt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Haftpflichtgutachten

Antworten auf die wichtigsten Fragen bei unverschuldeten Unfällen

Wann brauche ich ein Haftpflichtgutachten?

Ein Haftpflichtgutachten benötigen Sie immer dann, wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten und die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Ab einem Schadenwert von ca. 750 Euro ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll und rechtlich empfehlenswert.

Zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten?

Ja, bei unverschuldeten Unfällen trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die kompletten Gutachterkosten. Sie haben keinerlei finanzielle Belastung und müssen nichts vorstrecken. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Kann ich meinen Gutachter frei wählen?

Ja, als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht zu einem bestimmten Gutachter zwingen. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen unter Druck setzen – wählen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen.

Was passiert bei unklarer Schuldfrage?

Gerade bei unklarer Schuldfrage ist ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig. Es dokumentiert den Unfallhergang und die Schäden objektiv und kann entscheidend für die Klärung der Schuldfrage sein. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei Bedarf bei der rechtlichen Durchsetzung.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten und weitere Nebenkosten. Unser Gutachten stellt sicher, dass alle Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.

Wie schnell sollte ich ein Gutachten beauftragen?

Je früher, desto besser! Idealerweise beauftragen Sie den Gutachter direkt nach dem Unfall, noch bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen. So können alle Schäden optimal dokumentiert werden und Ihre Ansprüche sind rechtssicher abgesichert. Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Haftpflichtgutachten jetzt kostenfrei beauftragen

Unverschuldeter Unfall? Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – kostenfrei für Sie.