Unverschuldeter Unfall

Haftpflichtgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – und das beste: Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Für Sie ist das Gutachten kostenfrei.

Ihre Vorteile beim Haftpflichtgutachten

Maximale Erstattung bei unverschuldeten Unfällen

Für Sie kostenfrei

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt alle Gutachterkosten.

Unabhängig

Neutrale Bewertung ohne Bindung an Versicherungen – nur Ihre Interessen zählen.

Maximale Erstattung

Vollständige Erfassung aller Schadenpositionen und Nebenkosten.

Schnell vor Ort

Termin innerhalb von 24-48 Stunden – wir kommen zu Ihnen.

Das sagen unsere Kunden

Google Bewertungen

4.9 (127 Bewertungen)
SchadenCheck Logo

" Die Begutachtung war sehr professionell und gründlich. Herr Abdullah hat sich viel Zeit genommen und alles genau dokumentiert. Das Gutachten kam schnell und war perfekt für die Versicherung. "


Michael S.

Remscheid

" Sehr kompetent und zuverlässig! Innerhalb von 24 Stunden war der Gutachter da. Die Abwicklung mit der Versicherung lief dank des detaillierten Gutachtens reibungslos. "


Sarah K.

Solingen

" Faire Bewertung und transparente Kommunikation. Ich wurde über jeden Schritt informiert und das Gutachten war sehr ausführlich. Kann ich nur weiterempfehlen! "


Thomas M.

Wuppertal

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ihr Recht als Geschädigter nach unverschuldetem Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen.

Die Kosten für dieses Gutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – es ist also für Sie kostenfrei.

✅ Wichtig: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung drängen, auf ein unabhängiges Gutachten zu verzichten. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl!

Wann haben Sie Anspruch auf ein Haftpflichtgutachten?

Anspruch besteht bei:

  • Unverschuldeter Verkehrsunfall
  • 0% Schuld Ihrerseits
  • Auffahrunfall (Sie als Geschädigter)
  • Parkschaden durch Dritte
  • Vorfahrtsverletzung durch Unfallgegner
⚖️

Bei Teilschuld:

Auch bei Teilschuld (z.B. 20% oder 30%) haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Die Gutachterkosten werden dann anteilig erstattet.

Beispiel: Bei 30% Mitschuld übernimmt die gegnerische Versicherung 70% der Gutachterkosten.

Was können Sie alles geltend machen?

Vollständige Schadensregulierung über die Haftpflicht

💶

Reparaturkosten

Vollständige Erstattung aller Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

📉

Wertminderung

Merkantile Wertminderung durch den Unfallschaden

🚗

Nutzungsausfall

Mietwagenkosten oder pauschaler Nutzungsausfall

📋

Gutachterkosten

Vollständige Erstattung der Sachverständigenkosten

🧾

Nebenkosten

Abschleppkosten, Standgebühren, Entsorgungskosten

⏱️

Kostenpauschale

Pauschale für Ihren zeitlichen Aufwand (25-30 EUR)

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Freie Gutachterwahl

Sie können frei wählen, welchen Sachverständigen Sie beauftragen – die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Neutrale Bewertung

Ein unabhängiger Gutachter arbeitet nur für Sie – nicht für die Versicherung. So wird Ihr Schaden vollständig und objektiv erfasst.

Höhere Erstattung

Erfahrungsgemäß führen unabhängige Gutachten zu höheren Erstattungen, da alle Schadenpositionen vollständig berücksichtigt werden.

Haftpflichtgutachten jetzt kostenfrei beauftragen

Unverschuldeter Unfall? Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – kostenfrei für Sie.