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Kfz-Gutachten Kosten & Erstattung

Von SchadenCheck Team
Kfz-Gutachten Kosten & Erstattung

Nach einem Autounfall stellt sich schnell die Frage: Was kostet ein Kfz-Gutachten und wer bezahlt es? In diesem Artikel erfahren Sie alles über Gutachterkosten, wann sie anfallen und wer für die Rechnung aufkommt.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten variieren je nach Art und Umfang:

Unfallgutachten (Haftpflichtschaden)

300 bis 800 Euro – abhängig von:

  • Fahrzeugtyp und -wert
  • Schadensumfang
  • Zeitaufwand für die Begutachtung
  • Notwendigkeit von Spezialanalysen

Wertgutachten

150 bis 500 Euro – für:

  • Fahrzeugverkauf
  • Finanzierungen
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Gerichtsverfahren

Kurzgutachten

80 bis 150 Euro – bei kleineren Schäden unter 750 Euro

Wer zahlt das Gutachten?

Bei Unverschuldetem Unfall

Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten!

Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, haben Sie Anspruch auf:

✓ Freie Gutachterwahl ✓ Vollständige Kostenerstattung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ✓ Kostenlose Gutachtenerstellung für Sie

Wichtig: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Bei SchadenCheck rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Bei Selbstverschuldetem Unfall

Bei eigener Schuld haben Sie folgende Optionen:

  1. Kaskoversicherung: Übernimmt oft die Gutachterkosten
  2. Eigenfinanzierung: Sie tragen die Kosten selbst
  3. Kostenschätzung: Werkstatt erstellt kostenlose Kostenschätzung (aber kein gerichtsfestes Gutachten)

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?

Bagatellschaden-Grenze

Ein vollständiges Gutachten ist wirtschaftlich sinnvoll ab:

  • Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe
  • Immer bei unklarer Schadenshöhe
  • Bei Wertminderungsansprüchen
  • Wenn Versicherung den Schaden bestreitet

Kurzgutachten unter 750 Euro

Für kleinere Schäden reicht oft ein Kurzgutachten:

  • Kostengünstiger
  • Schneller erstellt
  • Ausreichend für einfache Fälle

Tipp: Bei Zweifeln immer ein vollständiges Gutachten erstellen lassen – die Mehrkosten trägt ohnehin die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Was deckt das Gutachten ab?

Ein professionelles Unfallgutachten umfasst:

Schadensanalyse

  • Detaillierte Beschreibung aller Schäden
  • Fotodokumentation
  • Technische Bewertung

Kalkulation

  • Reparaturkostenschätzung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Zeitwert des Fahrzeugs

Wertminderung

Nutzungsausfall

  • Fahrzeugausfall in Tagen
  • Grundlage für Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung

Gutachter der Versicherung vs. Unabhängiger Gutachter

Versicherungsgutachter

❌ Vertritt die Interessen der Versicherung ❌ Tendiert zu niedrigeren Schadenssummen ❌ Sie haben keine freie Wahl

Unabhängiger Gutachter

✓ Vertritt ausschließlich Ihre Interessen ✓ Ermittelt den vollen Schadenumfang ✓ Erstellt gerichtsfestes Gutachten ✓ Kostenlos für Sie als Geschädigten

Ihr Recht: Als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen!

Kostenerstattung durch Versicherung

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss erstatten:

Gutachterkosten in voller Höhe ✓ Reparaturkosten laut Gutachten ✓ Wertminderung des Fahrzeugs ✓ Nutzungsausfall oder Mietwagen ✓ AbschleppkostenFahrtkosten zur Werkstatt

Häufige Fragen zu Gutachterkosten

Muss ich das Gutachten vorstrecken?

Nein! Bei Haftpflichtschäden rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen nichts.

Was, wenn die Versicherung die Kosten kürzen will?

Ein unabhängiges, gerichtsfestes Gutachten nach BVSK-Standards wird von Gerichten anerkannt. Kürzungsversuche sind oft unbegründet.

Lohnt sich ein Gutachten bei Totalschaden?

Ja! Gerade bei Totalschaden ist ein Gutachten wichtig, um den korrekten Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung zu ermitteln.

Kann ich mehrere Gutachter beauftragen?

Theoretisch ja, aber die Versicherung erstattet in der Regel nur ein Gutachten. Wählen Sie daher gleich den richtigen Gutachter.

Wann sollten Sie einen Gutachter beauftragen?

Beauftragen Sie einen Gutachter sofort nach dem Unfall, wenn:

  • Sie nicht der Unfallverursacher sind
  • Der Schaden über 750 Euro liegt
  • Die Schuldfrage unklar ist
  • Sie Wertminderungsansprüche geltend machen wollen
  • Die Versicherung die Schadenshöhe anzweifelt

Je früher, desto besser! Ein Gutachter kann bereits am Unfallort wichtige Beweise sichern.

Fazit: Gutachten ist Ihr gutes Recht

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf:

  1. Freie Gutachterwahl
  2. Vollständige Kostenerstattung
  3. Unabhängige Schadensermittlung
  4. Gerichtsfestes Gutachten

Die Gutachterkosten sind dabei Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Bei SchadenCheck bieten wir Ihnen:

  • Kostenlose Begutachtung bei Haftpflichtschäden
  • Schneller Termin innerhalb 24-48h
  • Direkte Abrechnung mit der Versicherung
  • Gerichtsfeste Gutachten nach BVSK-Standards
  • Persönliche Betreuung während der gesamten Schadensabwicklung

Hatten Sie einen Unfall? Melden Sie Ihren Schaden jetzt und erhalten Sie Ihr kostenloses Gutachten!

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